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Information zu § 118 a / Novelle vom 13.03.2009 zur ZLPV 2006
Österreichischer Aero Club, 1030 Wien, Blattgasse 6 als Zivilluftfahrtbehörde 1.Instanz (ZVR-Zahl 770691831) Tel. +43 1 718 72 97 Fax. +43 1 718 72 97 17 e-mail:
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www.aeroclub.at Information zu § 118 a / Novelle vom 13.03.2009 zur ZLPV 2006 § 118a. Unbeschadet der Bestimmungen der Anlage 1 (JAR-FCL 1) darf ein Pilot eines Motorflugzeuges oder Segelflugzeuges seine Berechtigung bei der Beförderung von Fluggästen als verantwortlicher Pilot nur ausüben, wenn er innerhalb der vorangegangenen 90 Tage drei Flüge, die jeweils Start und Landung enthalten, als steuernder Pilot im Rahmen dieser Berechtigung durchgeführt hat.“ Österreich ist auf Grund des ICAO Annex 6 Part II verpflichtet, eine solche Regelung einzuführen. Der neue Entwurf der EASA enthält gleichfalls eine solche Regelung. Gem. ZLPV 2006 Anlage 6 Hinweise zur Führung des Flugbuches Punkt 7: Als Flugzeit als verantwortlicher Pilot gelten auch Flugzeiten als Flugschüler bei Alleinflügen sowie bei Prüfungsflügen mit einem Mitglied der Prüfungskommission am Doppelsteuer, sowie Flugzeiten von Fluglehrern bei Prüfungsflügen. Flugzeiten als zweiter Pilot sind nur einzutragen, wenn für die Führung des Luftfahrzeuges (nach den Betriebsanweisungen bzw. Flughandbüchern des Herstellers, nach dem Betriebshandbuch im Betrieb eines Luftfahrtunternehmens oder auf Grund luftfahrtbehördlicher Anordnung u. dgl....) ein zweiter Pilot erforderlich ist, oder soweit (z.B. bei Übungsflügen) vom zweiten Piloten die Funktion des verantwortlichen Piloten unter dessen Aufsicht ausgeübt wird, oder soweit es sich um Schulungs-, Einweisungsflüge u. dgl. handelt. Daher ergibt sich:
Damit hoffen wir, die Anfragen für den Nachweis von 3 Flügen innerhalb von 90 Tagen als steuernder Pilot beantwortet zu haben. Hinzuweisen ist darauf, dass zu Fluggästen auch Piloten zählen die keine Funktion während des Fluges ausüben. Sollte eine Funktion ausgeübt werden ist diese in der Spalte 4 des Flugbuches einzutragen. Im Sinne der Sicherheit für Fluggäste sollte die Regelung gem. § 118 a positiv gesehen werden. Das Dokument als Word Dokument zum Download vom Aeoroclub : http://www.aeroclub.at/download/ZLPV118.doc
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